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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TADIPLUS TELECOM

1.) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der TADIPLUS TELECOM GmbH (im Folgenden: TADIPLUS TELECOM) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen, die damit für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen TADIPLUS TELECOM und Ihren Kunden auch dann gelten, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn TADIPLUS TELECOM Sie im Einzelfall schriftlich bestätigt. Spätestens mit der mündlichen oder schriftlichen Erteilung des Auftrags erkennt der Kunde diese Liefer- und Zahlungsbedingungen unter Verzicht auf die Geltung eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen an. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden insbesondere nicht dadurch zum Inhalt der vertraglichen oder sonstigen rechtsgeschäftlichen Beziehung, dass TADIPLUS TELECOM eine Gegenbestätigung des Kunden mit dem Hinweis auf dessen eigene Allgemeinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen nicht im Einzelfall widerspricht. Vorsorglich wird auch etwaigen sonstigen Verweisungen des Kunden innerhalb der Geschäftsbeziehung auf eigene Allgemeine Geschäfts oder Einkaufsbedingungen widersprochen.

2.) Angebote der TADIPLUS TELECOM sind freibleibend und unverbindlich. Zum Angebot gehörende Daten und Unterlagen sind mangels anderweitiger individueller Vereinbarung nur annähernd maßgebend und stellen insbesondere keine zugesicherten Eigenschaften dar. Bestellungen des Kunden enthalten verbindliche Angebote, die die TADIPLUS TELECOM nach Wahl entweder durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware zu dem, in Rechnung gestellten, Preis annimmt. Bei Bestellung auf Abruf entfällt eine Lieferverpflichtung für die TADIPLUS TELECOM, wenn die bestellte Ware durch den Kunden nicht binnen 6 Monaten seit dem Datum der Auftragsbestätigung abgerufen und abgenommen worden ist. Die Abruf- und Abnahmeverpflichtung des Kunden bleibt unberührt.

3.) Vertragsänderungen und/oder Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jeweils der schriftlichen Bestätigung durch die TADIPLUS TELECOM. Mündliche Vereinbarungen sind erst dann wirksam, wenn sie durch TADIPLUS TELECOM schriftlich bestätigt werden. Die Verkaufsangestellten wie auch die Angestellten des Innendienstes der TADIPLUS TELECOM sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der schriftlich fixierten vertraglichen oder sonstigen rechtsgeschäftlichen Beziehungen hinausgehen.

4.) Mitgeteilte Preise, auch soweit sie in Auftragsbestätigungen der TADIPLUS TELECOM enthalten sind, gelten als freibleibend. Lieferungen erfolgen zu den zum Lieferzeitpunkt gültigen allgemeinen TADIPLUS TELECOM Listenpreisen. Der bei Importwaren angegebene Preis unterliegt dem aktuellen Zolltarif. Wird der Zolltarif nach Zustandekommen des Vertragsverhältnisses neu festgesetzt, bleibt es der TADIPLUS TELECOM vorbehalten, bei, im Anschluß an die Neufestsetzung, erfolgenden Nachbestellungen oder bei Waren, die vereinbarungsgemäß erst nach dem Zeitpunkt der Neufestsetzung geliefert werden sollen, nach billigem Ermessen eine angemessene und verhältnismäßige Neuanpassung des Preises vorzunehmen. TADIPLUS TELECOM bleibt ferner nach billigem Ermessen eine angemessene und verhältnismäßige Anpassung des Kaufpreises insoweit vorbehalten, als sich der Kurswert einer Fremdwährung zum Euro zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Abruf der berechnenden Lieferung nicht unerheblich zu Lasten der TADIPLUS TELECOM verändert hat. Sämtliche Preisangaben verstehen sich für unverpackte und unversicherte Ware.

5.) Angegebene Lieferungstermine, Lieferungsfristen oder Lieferungszeiträume sind nur annähernd und unverbindlich; sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der jeweils rechtzeitigen ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der TADIPLUS TELECOM durch Vorlieferanten, es sei denn, die Vertragsparteien haben im Einzelfall einen bestimmten Liefertermin, eine bestimmte Lieferfrist oder einen bestimmten Lieferungszeitraum ausdrücklich schriftlich als „verbindlich“ vereinbart. TADIPLUS TELECOM ist von ihrer Lieferungsverpflichtung gegenüber dem Kunden entbunden, wenn sie ihrerseits von ihren Vorlieferanten nicht rechtzeitig oder nicht in der geschuldeten Warenqualität oder nicht gemäß den geschuldeten technischen Spezifikationen der bestellten Ware beliefert worden ist. Die Lieferungsverpflichtung entfällt ferner bei wesentlicher Veränderung der geltenden gesetzlichen oder behördlichen Importbedingungen, in Fällen höherer Gewalt, Frachtkosten oder sonstiger für die Lieferung relevanter Begleitkosten, sowie bei Lieferungsschwierigkeiten infolge von Arbeitskämpfen ( insbesondere Streik, Aussperrungen etc.). Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber TADIPLUS TELECOM sind insoweit ebenfalls ausgeschlossen. Im Falle ihrer Leistungsfreiheit durch Lieferungs- oder Leistungsverzögerungen der vorgenannten Art sind beide Vertragsparteien binnen einer angemessenen Frist von 3 Wochen nach bekannt werden und Mitteilung des Störungsgrundes berechtigt, wahlweise eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände zu verlangen oder aber die Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Rücktrittsvorschriften (§§ 346 ff. BGB) zu beanspruchen. Sämtliche durch TADIPLUS TELECOM gelieferten Waren sind zum Verbleib innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.

6.) Die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges der Ware geht auf den Kunden über, sobald TADIPLUS TELECOM den Liefergegenstand an den Spediteur oder an den Frachtgutführer oder an einen anderweitigen zum Versand eingesetzten unselbständigen Beförderer oder an eine sonstige zum Transport bestimmte Person übergeben oder aber die Ware anderweitig zwecks Versendung das Warenlager verlassen hat. Ohne eine anders lautende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung stehen Art und Weise der Versendung einschließlich der Verpackung sowie die Entscheidung darüber, ob die Auslieferung der Ware an den Kunden ab inländischen Auslieferungslager oder ab ausländischen Herstellerunternehmen erfolgt, im billigem Ermessen der TADIPLUS TELECOM. Versand und Verpackungskosten stellt TADIPLUS TELECOM dem Kunden nach angefallenem Aufwand in Rechnung.

7.) Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen – einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus laufender Rechnung – die TADIPLUS TELECOM aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden gegenwärtig oder künftig zustehen, verbleibt die gelieferte Ware im Vorbehaltseigentum der TADIPLUS TELECOM. Werden Forderungen im Wechsel- oder Scheckverfahren ausgeglichen, bleibt das Vorbehaltsrecht bestehen, solange TADIPLUS TELECOM sich ihrerseits noch in der wechsel- oder scheckmäßigen Haftung befindet. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt und nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Er ist nicht befugt, anderweitig, insbesondere durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung, über die Ware zu Verfügen. Der Kunde tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt an TADIPLUS TELECOM ab. TADIPLUS TELECOM ermächtigt den Kunden widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde hat die von ihm aufgrund der Einziehungsermächtigung vereinnahmten Beträge aus den sicherungshalber an TADIPLUS TELECOM abgetretenen Forderungen treuhänderisch unter gesonderter Aufbewahrung und Buchung für TADIPLUS TELECOM zu verwalten. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren durch den Kunden weiterveräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes (Rechnungswert) der Vorbehaltsware. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Vollstreckungsmaßnahmen zu Lasten der Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Vorbehaltseigentum hinweisen und TADIPLUS TELECOM unverzüglich unter Angabe des Namens und der Anschrift des Vollstreckungsgläubigers oder des sonstigen Dritten schriftlich und fernmündlich benachrichtigen. Die Kosten etwaiger Interventionen der TADIPLUS TELECOM gegen Vollstreckungsgläubiger oder gegen sonstige auf die Vorbehaltsware zugreifende Dritte gehen zu Lasten des Kunden. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist TADIPLUS TELECOM berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch TADIPLUS TELECOM liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Etwaige Verarbeitungen der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für TADIPLUS TELECOM vor, ohne dass diese daraus rechtlich verpflichtet wird. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für TADIPLUS TELECOM wertanteilmäßig (Rechnungswert) (Mit-)Eigentum an der neugeschaffenen Sache oder sonstigen Sachverbindung. Falls der Kunde zunächst Alleineigentümer der neuen Sache oder Sachverbindung wird, räumt er TADIPLUS TELECOM daran wertanteilmäßig das Miteigentum ein und verwahrt die Sache für TADIPLUS TELECOM unentgeltlich. Bei Weiterveräußerung der neuen Sache oder Sachverbindung gilt die obige Vorausabtretung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware auch für die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen sämtliche üblichen Risiken angemessen zu versichern. Er hat die Vorbehaltsware sorgfältig und schonend zu behandeln, getrennt zu lagern und auf Wunsch der TADIPLUS TELECOM hin als solche zu kennzeichnen. Vertragliche, insbesondere versicherungsvertragliche oder deliktische Ansprüche des Kunden aus einer Beschädigung, einer Zerstörung oder einem Abhandenkommen der Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe der Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungswert) einverständlich an TADIPLUS TELECOM abgetreten. TADIPLUS TELECOM gibt die, ihr im Rahmen dieser Eigentumsvorbehaltsvereinbarung gewährten, Sicherheiten nach ihrer Wahl auf Verlangen des Kunden frei, soweit der Wert die offenen Forderungen der TADIPLUS TELECOM nachweisbar um mehr als 20 v. H. übersteigt.

8.) Sämtliche Rechnungen der TADIPLUS TELECOM sind sofort rein netto fällig und zahlbar. Zahlt der Kunde nach Fälligkeit nicht, so ist TADIPLUS TELECOM berechtigt, einen Verzugsschaden von 1,5 v.H. per angefangene 30 Tage zu berechnen. Abzüge von Transaktions- und sonstigen Gebühren werden nicht anerkannt. Bei Bezahlung per SEPA–Bankeinzug gilt die Zahlung erst dann als abgeschlossen, wenn der Rechnungsbetrag in voller Höhe und ohne Widerruf im Rahmen der gesetzlichen Fristen, eingezogen werden konnte. Bei Bezahlung über Leasing– und Finanzierungspartner gilt die Zahlung erst dann als abgeschlossen, wenn die gesetzlichen Fristen für Leasing– bzw. Finanzierungsverträge abgeschlossen sind. TADIPLUS TELECOM ist berechtigt – auch entgegen anders lautender Bestimmungen – Zahlungen eines Kunden auf bestehende Forderungen anzurechnen.
Gerät der Kunde mit dem Ausgleich einer Forderung in Zahlungsverzug, ist TADIPLUS TELECOM – unbeschadet ihrer Rechte gemäß §§ 284 ff., 326 BGB – berechtigt, anderweitige vereinbarte oder künftige Lieferungen wahlweise nur noch gegen Vorauskasse oder gegen Nachnahme auszuführen. Löst der Kunde eine Nachnahme nicht ein, kann TADIPLUS TELECOM die Ware – unbeschadet ihrer sonstigen vertraglichen Rechte – anderweitig auf Rechnung des Kunden oder auf seine eigene Rechnung veräußern und dem Kunden die Differenz zwischen dem mit ihm vereinbarten Kaufpreis und dem durch den Notverkauf erzielten Kaufpreis in Rechnung zu stellen.
Einem Gläubiger aus Kulanz gewährte Ausnahmen haben keine Auswirkung auf die vorhergehenden Bestimmungen. TADIPLUS TELECOM ist berechtigt ausstehende Forderungen durch Dritte (Inkasso– Unternehmen) einfordern zu lassen.

9.) Um die im Angebot aufgeführten Produkte liefern zu können, greift TADIPLUS TELECOM auf Partnerunternehmen zurück. TADIPLUS TELECOM vermittelt Verträge an Partnerunternehmen und tritt als zertifizierter Partner auf. TADIPLUS TELECOM ist nicht für den laufenden Betrieb der Systeme zuständig (PBX, Lizenzen, Providerleistungen) lediglich für die Vermittlung, Installation und Betreuung. Sämtliche Haftungsansprüche müssen direkt an den Provider der angebotenen Produkte gestellt werden.
TADIPLUS TELECOM ist nicht für das bestehende Netzwerk und Internet des Kunden zuständig, sowie auch nicht für die Qualitätsoptimierung im Netzwerk. Der Kunde hat selbst Sorge zu tragen, dass das Netzwerk sowie die Firewall für die angebotene Internettelefonie, PBX-Anlage oder Lösung geeignet ist und die benötigte Verbindungsgeschwindigkeit aufbringt. Für Arbeitsstunden, welche TADIPLUS TELECOM mit der Hilfestellung sowie Konfiguration des Netzwerks und Firewall des Kunden erbringt, sind diese nicht Bestandteil des Angebots sowie der Auftragsbestätigung und werden gesondert zum Regelsatz, 49,50 EUR netto je 15 Minuten abgerechnet. abgerechnet. Es wird keinerlei Haftung übernommen bei fehlerhafter Konfiguration der Infrastruktur des Kunden (Netzwerk, Firewall etc.). Sollte eine Rufnummernportierung erfolgen oder durchgeführt werden, ist der Kunde in der Pflicht, der TADIPLUS TELECOM rechtzeitig und vollständig die benötigten Unterlagen und Informationen selbstständig und ohne Aufforderung zukommen zu lassen oder direkt dem jeweiligen Provider zu übermitteln (ausgefülltes und unterschriebenes Portierungsformular).
Bei nicht beachten, übernimmt die TADIPLUS TELEKOM keine Haftung für etwaige Ausfälle bzw. einer Nichterreichbarkeit.
Bei Erteilung eines Auftrags, ist die Erstkonfiguration der Telefonanlage sowie Endgeräte beinhaltet. Dies ist durch die Position “Konfiguration System sowie Endgeräte (Festpreis)“ ausgewiesen. Diese Konfigurationspauschaule variiert je nach Kundengröße und Erstkonfigurationsaufwand. Alternativ kann die Installation und Inbetriebnahme der Lösung über einen technischen Tagessatz in Höhe von 1.590,00 EUR netto erfolgen. Die Abrechnung des Tagessatzes erfolgt über einen Leistungsnachweis und wird anteilig je angefangener Stunde berechnet.
Sollte einer dieser Positionen nicht im Angebot sowie Auftragsbestätigung aufgeführt sein, ist keine Erstkonfiguration gebucht und wird gesondert zu je 49,50 EUR netto je 15 Minuten abgerechnet. Der Leistungsumfang der Erstkonfiguration ist in der Produktbeschreibung der Positionen “Konfiguration System sowie Endgeräte (Festpreis)“ aufgeführt und ist im Angebot unter dem Punkt Produktbeschreibung zu finden.
Der Umfang der Erstkonfiguration wird in dem von der TADIPLUS TELEKOM zur Verfügung gestellten Dokument “Erstkonfiguration“ geregelt, welches vom Kunden ausgefüllt an die TADIPLUS TELECOM per E-Mail, Post oder Fax übermittelt werden muss. Die jeweiligen Kontaktdaten sind auf den Dokumenten Angebot oder auch Auftragsbestätigung aufgeführt. Sobald das Dokument bei TADIPLUS TELECOM eingegangen ist, ist der Leistungsumfang der Erstkonfiguration festgehalten. Sollten Änderungswünsche, nachträglich Ergänzungen oder Sonderkonfigurationswünsche nachträglich übermittelt werden, hierzu zählen auch nachträgliche Änderungen auf dem Erstkonfigurationsblatt, ist dieser Umfang nicht über die Erstkonfiguration abgedeckt und wird gesondert zu je 49,50 EUR netto je 15 Minuten abgerechnet.
TADIPLUS TELECOM liefert die Ware mangelfrei in der Ausführung und Beschaffenheit, die zum Lieferungszeitpunkt üblich ist. Sie haftet nicht für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen der Vertragsanbahnung seitens der TADIPLUS TELECOM über Verwendungsmöglichkeiten der Ware beraten worden ist. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist. Im Übrigen erstreckt sich die Gewährleistung der TADIPLUS TELECOM für mangelhafte oder vom vereinbarten Kaufgegenstand abweichende Ware nach der Wahl entweder auf Nachbesserung oder aber auf Rückgabe der Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgenommenen Warenwertes. Weitergehende Ansprüche auf Gewährleistung oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen. Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach ihrem Eintreffen auf etwaige Mängel, auf ihre Beschaffenheit und auf das Vorhandensein ggf. zugesicherter Eigenschaften im handelsüblichen Umfang zu untersuchen. Mängel oder sonstige Abweichungen der gelieferten Ware vom vertraglich vereinbarten Lieferungsumfang sind nach ihrer Feststellung unverzüglich schriftlich gegenüber TADIPLUS TELECOM zu rügen. Nach Ablauf von 8 Tagen seit dem Lieferungsdatum gilt die Ware als genehmigt, soweit etwaige Mängel, Abweichungen oder sonstige Beanstandungen im Rahmen einer stichprobenmäßig auch im Hinblick auf die elektrische/ elektronische Ausführung und funktionsgerechte Einsatzfähigkeit durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt werden können. Mit der Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Ware erkennt der Kunde die Mangelfreiheit und Vertragsgemäßheit der Lieferung an. Eine Gewährleistung für bereits verarbeitete oder nach Ablauf der vorgenannten Rügefrist weiterveräußerte Ware ist demgemäß ausgeschlossen. Warenrücklieferungen wegen mangelhafter oder sonstiger nicht vertragsgemäßer Lieferung sind nur in Abstimmung mit TADIPLUS TELECOM unter konkreter Bezugnahme auf die jeweilige Liefer-schein-/Rechnungsnummer zulässig. Bei sämtlichen Rücksendungen trägt der Kunde die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges bis zum Eingang der Ware bei TADIPLUS TELECOM.

10.) Die Haftung der TADIPLUS TELECOM für ihre Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten beschränkt.

11.) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der TADIPLUS TELECOM ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte oder von TADIPLUS TELECOM schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.

12.) Kunden, die gemäß §13 BGB als Verbraucher gelten, haben das Recht gemäß §355 (2) BGB innerhalb von vierzehn Tagen, mit Ausnahme der Regelungen des §312g (2), mit der zusätzlichen Verbeinabrung (abweichend von §312g (2) Satz 3) mit dem Ausschluss aller versiegelter Waren deren Versiegelung als Echtsheits–, Qualitäts–, oder Unversehrtheiszertifikat zu werten ist, nach Vertragsschluss vom Vertrag zurückzutreten.
Dies gilt nicht in B2B Geschäftsbeziehung. Dies betrifft alle natürlichen und juristischen Personen, die laut §14 BGB als Unternehmer gelten. Auch eine Stornierung des Auftrages ist nicht möglich.
TADIPLUS TELECOM ist innerhalb der gesetzlichen Fristen in Kenntnis über den Widerruf zu setzten. Sie haben die Möglichkeit dies über folgende Wege durchzuführen:
(Tadiplus GmbH, Georg-Hieronymi-Straße 6, 61440 Oberursel, E-Mail: m.hapke@tadiplus.de, Fax: 06171-918621)
Eine Vorlage unseres Widerrufsformular: https://www.ipdirekt.de/info/Widerrufsrecht-und-Widerrufsformular.html

13.) Sämtliche Verpflichtungen aus, der mit TADIPLUS TELECOM bestehenden Geschäftsbeziehung, sind an deren Sitz (Oberursel) zu erfüllen. Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen TADIPLUS TELECOM und deren Kunden, auch im Zusammenhang mit Wechsel- und Scheckansprüchen, ist Oberursel. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Kunden unwirksam sein oder werden sollte, bleibt hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige Vertragsbestimmungen durch solche Absprachen zu ersetzen, deren Inhalt ihrem wirtschaftlichen Zweck, den mit der jeweils nichtigen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahekommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TADIPLUS TELECOM 10.03.2023